Tagung Inhalte Hauptreferenten
1994 SONDERPÄDAGOGISCHER FÖRDERBEDARF
SCHULE MIT PLATZ FÜR ALLE

Resolution:
SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind LehrerInnen mit sonderpädagogischer Ausbildung beizustellen. Die dazu notwendigen
LehrerInnen sind auszubilden.


Dr. E. Seyfried
Prof. W. Strobl
MR Dr. W. Jisa
1998 Grenzen erkennen - Perspektiven finden Dr. W. Specht,
Mag. C. Niedermair,
Sln I. Moser
Ao. Prof. Dr. A. Schirlbauer
MRn Mag. L. Bauer


2001 Akzente für die Zukunft
    - Schulentwicklung - SPZ -Förderschule
    - Integration in Schule und Beruf
    - Verhalten, das herausfordert
    - Pränatale Diagnostik

Resolution:
1. Der Lehrplan für die Allgemeine Sonderschule aus dem Jahre 1986
entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen.
2. Die Inhalte sind zu überarbeiten.
3. Auf den Erwerb von Schlüsselqualifikationen als Hilfe zur Lebensbewältigung
ist großer Wert zu legen.
4. Es ist eine autonome Stundentafel vorzusehen.
5. Die Gegenstände sind zu vernetzen, projektorientiertes Arbeiten ist einzuplanen.
6. In den allgemeinen Bestimmungen sind Förderdiagnostik und Förderpläne zu beschreiben.
7. Flexiblere Stufezuweisungen sind zu ermöglichen.


HR Dr. J. Riedl
SC Dr. H. Gruber
Prim. Dr. M. Biebl
Dr. M. Millner
SOL P. Schwarzmann
G. Blum
Dr. med. W. Staggl
2005 Akzente für die Zukunft
    - Besondere Kinder
    - Besondere Pädagogik
    - Besondere Begabungen
    - Besondere Schule

Sonderpädagogik im internationalen Vergleich
Reflexionen zu Schulentwicklung und Bildungspolitik
Schulische Integration und Interaktionsforschung
Entwicklung der Sonderschule – Innovative Modelle und Visionen
Früherkennung – Frühförderung
Gebaute Sonderpädagogik: Organisieren – Planen – Ausführen
Soziale Wahrnehmung und Verhalten
Netzwerksysteme in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Bedürfnisse besonders begabter Kinder
Kinder und Jugendliche mit auffälligem Verhalten

Beschlossene Resolutionen:

Auch an Sonderschulen muss Integration möglich und zulässig sein.

Integrationsklassen an Sonderschulen stellen einen wichtigen Beitrag
zur Sicherung der Qualität integrativer Arbeit dar.

Durch die Errichtung von Integrationsklassen kann man diese spezielle
Einrichtung (Sonderschule) zu einer "Gemeinsamen Schule für Alle" erweitern
und damit vorhandene personelle, materielle und räumliche Ressourcen optimal ausnutzen.

Langjährige erfolgreiche Schulversuche in den Bundesländern Salzburg,
Oberösterreich, Tirol, Steiermark und Kärnten zeigten positive Auswirkungen
und sollen daher ins Schulorganisationsgesetz aufgenommen werden.

Eine Resolution bzgl. der Kontingente für "Mobile LehrerInnen" soll im Herbst 2005 von der Sonderpädagogischen Arbeitsgemeinschaft "WEYREGGER KREIS" ausgearbeitet werden.


SC iR Dr. H. Gruber
Dr. K. Steinhardt
Mag. M. Gassner
SD F. Spiesberger
SDn E. Lehner
SDn M. Santer
SD P. Schwarzmann
Ass. Prof. Dr. B. Hackenberg
OSRn E. Frank-Häusler
SDn E. Stroissnig
o. Univ. Prof. Dr. Max Friedrich
Statements des Weyregger Kreises
Argumente für den Beibehalt eines eigenständigen Lehrplanes für die allgemeine Sonderschule

Aktuelle Tendenzen veranlassen uns, den Beibehalt eines eigenständigen Lehrplanes für lernbehinderte SchülerInnen aus folgenden Gründen zu fordern :

Die Umsetzung sonderpädagogischer Didaktik erfordert einen spezifischen Lehrplan
  • Festlegung der Lehr- und Lernziele in Abstimmung mit sonderpädagogischer Methodik
  • Festlegung der Lehrplaninhalte unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse lernbehinderter SchülerInnen
  • Festlegung einer spezifischen Stundentafel mit autonomen Möglichkeiten
  • Beibehaltung und Verstärkung der lebenspraktischen Bildung und Ausbildung
Die Definition von Standards ist Voraussetzung für
  • die Erstellung von Gutachten und Bescheiden
  • die Einstufung und Umstufung (z.B. Nahtstellen, Schulwechsel)
  • die Erstellung von individuellen Förderplänen
  • die Leistungsbeurteilung und die Leistungsbewertung
  • die Transparenz der Qualifikation für weiterführende Institutionen und die Arbeitswelt

Das Recht der SchülerInnen und deren Erziehungsberechtigten auf definierte Bildungsziele verlangt einen spezifischen Lehrplan
  • Verankerung und Standardisierung von definierten Bildungszielen auf den einzelnen Lehrplanstufen.
  • Der Lehrplan ist ein maßgebliches Kriterium zur Qualitätssicherung sonderpädagogischer Arbeit.
  • Der spezifische Lehrplan ist Grundlage der Unterrichtstätigkeit.
  • Der Lehrplan ist Orientierungsinstrument f¨r sinnhafte, zielführende und verantwortungsbewusste Integration.
  • Dieser eigenständige Lehrplan schützt SchülerInnen vor Unter- und Überforderung.
Keine Schulform ohne Lehrplan!